AGBs

Im folgenden Artikel sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALPHA plus Agentur GmbH aufgelistet

I. Wirksamkeit der AGB

Die Empfänger dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz „AGB“ genannt) bestätigen, dass sie die nachfolgenden Nutzungs- und Betriebsbedingungen der ALPHA plus Agentur GmbH zur Kenntnis genommen haben und mit diesen einverstanden sind.

II. Online- & Printmedien

1. Nutzungsbedingungen und Urheberrechte

Die ALPHA plus Agentur GmbH behält sich an allen abrufbaren Texten, Graphiken, Fotos, Logos/Marken, Designs, etc. (im Folgenden kurz die „Inhalte“ genannt) inklusive Layout, Software und deren Inhalten sämtliche ihr zustehende Rechte (Urheber-, Markenschutz-, und sonstige Immaterialgüterrechte etc.) vor. Die weitere Verbreitung der Inhalte ist ausschließlich im Rahmen eines privaten Gebrauchs erlaubt. Die Übernahme ganzer Beiträge oder eine Verbreitung von Inhalten zu gewerblichen Zwecken ist nur in Ausnahmefällen auf Anfrage und nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Rechteinhaber erlaubt. Dies gilt auch für die Übernahme von Beiträgen nach § 44 Absatz (1) Urhebergesetz. Die unerlaubte Verwertung von geschützten Inhalten kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die ALPHA plus Agentur GmbH behält sich weiters ausdrücklich vor, die eigenen Onlineportale in ihrer Gesamtheit oder auch nur Teile davon jederzeit einzuschränken, auszuweiten oder zu beenden. Von dieser Dispositionsfreiheit umfasst sind auch kostenfreie Dienste und Angebote des Portals, insbesondere auch solche des registrierungspflichtigen Bereichs. Der Nutzer kann aus dem Dienstleistungsanbot der ALPHA plus Agentur GmbH für Onlineportale keine wie auch immer gearteten Rechte für sich oder Dritte ableiten.

2. Haftung

Die ALPHA plus Agentur GmbH haftet ausschließlich für jene Inhalte, die sie selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet hat. Die Haftung ist auf vorsätzliches sowie grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beschränkt und die ALPHA plus Agentur GmbH haftet nur soweit, als der Schaden vorhersehbar ist. Die ALPHA plus Agentur GmbH haftet nicht für user-generierte Inhalte, die auf ihren Onlineportalen verbreitet werden. Weiters haftet die der ALPHA plus Agentur GmbH nicht für Schäden, die wegen dieser Inhalte verursacht worden sind, außer für den Fall, dass solche Schäden auf vorsätzliches Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten ALPHA plus Agentur GmbH zurückzuführen sind. Die ALPHA plus Agentur GmbH haftet insbesondere nicht für durch Downloads verursachte Schäden auf fremden Computersystemen und sonstigen technischen Geräten bzw. für einen allfälligen Verlust und verspäteten oder sonst mangelhaften Empfang von Daten oder Nachrichten.

3. Datenschutz

Die Nutzer haben die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der gültigen Fassung vollständig einzuhalten. Sie sind damit einverstanden, dass ihre angegebenen Daten, insbesondere bei Teilnahme an Gewinnspielen, von der ALPHA plus Agentur GmbH gespeichert und zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Werbung verarbeitet werden. Sie sind mit der Übermittlung von Stammdaten an die ALPHA plus Agentur GmbH und der mit ihr im Sinne des § 228 UGB verbundenen Unternehmen einverstanden. Die Nutzer stimmen ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, E-Mail, SMS, etc. auch in Form von Massensendungen, Newslettern und auch zu Werbezwecken über Aktionen seitens der ALPHA plus Agentur GmbH informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

4. Links

Die Onlineportale enthalten Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für die Inhalte dieser Seiten können wir daher auch keine Gewähr übernehmen; die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Anbieter bzw. Seitenbetreiber. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist uns jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht möglich. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links jedoch umgehend entfernen.

5. Gewinnspiele

Die ALPHA plus Agentur GmbH ist berechtigt, bei einzelnen Gewinnspielen den Kreis der teilnahmeberechtigten Personen einzuschränken. Hierauf wird jeweils in gesonderten Teilnahmebedingungen hingewiesen. Im Falle von Manipulationsversuchen ist die ALPHA plus Agentur GmbH berechtigt, Teilnehmer zu disqualifizieren oder gänzlich von Verlosungen auszuschließen. Preise von Quiz, Gewinnspielen, Umfragen, etc. auf den Websites der ALPHA plus Agentur GmbH werden innerhalb Österreichs versendet oder sind am Unternehmenssitz der ALPHA plus Agentur GmbH auf eigene Kosten des Gewinners abzuholen. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinnes und der Rechtsweg sind ausgeschlossen.

6. Vertragsbeendigung

Der Zugangs- und Nutzungsvertrag kann von beiden Vertragsteilen jederzeit und ohne Angabe von Gründen bzw. Einhaltung von Fristen durch Nutzung der online angebotenen Kündigungsmöglichkeiten gekündigt werden.

III. Anzeigenbereich

Im folgenden Artikel sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Anzeigenbereich der ALPHA plus Agentur GmbH aufgelistet.

a. Auftragserteilung

  1. Aufträge werden vom Verlag auf Wunsch bestätigt. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht
  2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt
  3. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen allein verantwortlich und bestätigt mit Auftragserteilung, alle dazu erforderlichen Rechte zu besitzen, gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen und Rechte Dritter nicht zu verletzen. Er hält den Verlag gegenüber allen Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos. Dies gilt auch für die Kosten der Einschaltungen gerichtlich aufgetragener Gegendarstellungen, vorläufiger Mitteilungen und Urteilsveröffentlichungen. Der Inhalt von Beilagen und Beiklebern darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich beziehen
  4. Im Falle gerichtlicher Inanspruchnahme aus einer Anzeige verpflichtet sich der Auftraggeber, für die tarifmäßigen Kosten rechtsfreundlicher Vertretung des Verlages nach dessen Wahl aufzukommen und über Streitverkündung an dessen Stelle oder Seite in den Rechtsstreit einzutreten; kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Verlag berechtigt zu submittieren, ohne dass der Auftraggeber daraus Einwendungen im Regressfall ableiten kann
  5. Eine Haftung des Verlages für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserats an einem Tag oder durch Druck-, Satz- oder Platzierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen.
  6. Sollte der Auftraggeber des Inserates im Falle des Anbots gewerblicher Dienstleistungen der gesetzlichen Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens im Inserat selbst nicht nachkommen, behält sich der Verlag vor, bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes den Namen und die Anschrift des Auftraggebers auf Anfrage dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie den klagebefugten Einrichtungen mitzuteilen.

 

b. Auftragsabwicklung und Rabattierung

  1. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach der schriftlichen Auftragsbestätigung abzuwickeln
  2. Der Anspruch auf die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe besteht nur dann, wenn ein schriftlich bestätigter Anzeigenabschluss spätestens mit Schaltung der ersten Anzeige vorliegt. Anzeigenabschlüsse können nicht rückwirkend anerkannt werden
  3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe können auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages entweder sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Rabattschlusszeitraumes gutgeschrieben werden. Wird die gemäß gültiger Anzeigenpreisliste für die jeweilige Rabattstufe nötige Umsatzgröße oder -menge im Rabattschlusszeitraum nicht erreicht, so hat der Auftraggeber – unbeschadet weiterer Rechtspflichten – den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. Dies gilt auch, wenn ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden kann
  4. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass eine solche Platzierung ausdrücklich vereinbart und nicht bloß unverbindlich festgelegt wurde. Konkurrenzausschluss auf einer Seite oder auf der gegenüberliegenden Seite wird ab einer Anzeigenmindestgröße von 1/4 Seite nach Möglichkeit berücksichtigt, ist jedoch nicht bindend
  5. Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte und dem Verlag frei Haus gelieferte Bereitstellung aller erforderlichen Druckunterlagen und Prospektbeilagen. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur, wenn vom Auftraggeber einwandfreie Druckunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige nur unerheblich beeinträchtigt wurde (Ersatzansprüche maximal bis zum Nettowert der jeweiligen Einschaltung). Verfahrensbedingte Farbabweichungen gegenüber dem Original muss sich der Verlag vorbehalten
  6. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt
  7. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist
  8. Kosten, die durch Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet
  9. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag in angemessener Schriftgröße auch als solche gekennzeichnet
  10. Belegexemplare werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nach vorheriger Vereinbarung versandt
  11. Bei handschriftlicher oder telefonischer Übermittlung von Anzeigentexten oder Textänderungen können keine Reklamationen aufgrund von Lese-, Hör- oder Satzfehlern vom Verlag anerkannt werden
  12. Eingeschriebene Chiffrebriefe werden nicht übernommen; für in Verlust geratene wird nicht gehaftet. Chiffrebriefe werden vier Wochen aufbewahrt, danach bei Nichtabholung vernichtet. Chiffrebriefe, die in großen Mengen bei ALPHA plus Agentur GmbH abgegeben oder dem Verlag zugestellt werden, können nur gegen Ersatz der Kosten weitergeleitet werden
  13. Die vom Kunden angelieferten und für die Belegung der vereinbarten Auflage und Region nicht benötigten Exemplare werden kostenfrei entsorgt.

 

c. Berechnung und Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Preise auch bei laufenden Abschlüssen sofort in Kraft
  2. Reservierungen auf Vorzugsplatzierung behalten bis 4 Wochen vor Erscheinungstermin ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind nur Fixbuchungen möglich. Bei Stornierung nach Anzeigenschluss kommt der vereinbarte Auftragswert zur Verrechnung
  3. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung nach Erhalt zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von 1% Zinsen pro Monat sowie sämtlicher, insbesondere der durch die außergerichtliche Einschaltung eines Anwaltes entstehenden Mahn- und Inkassokosten
  4. Wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, kann die Erfüllung noch nicht durchgeführter – und die Annahme weiterer – Aufträge abgelehnt werden
  5. Bei Verzug mit auch nur einer Rechnung werden alle übrigen fällig und darauf gewährte Rabatte hinfällig
  6. Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich geltend zu machen
  7. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Verpflichtungen ist Wien. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für Handelssachen zuständige Gericht in Wien vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis und allfällige Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden
  8. Bei Nichterscheinen der Magazine durch Betriebsstörungen oder Eingriffe durch höhere Gewalt bietet der Verlag dem Auftraggeber die Nachholung des Inserates zu einem späteren Zeitpunkt an. Jedwede Haftung für eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber durch Nachholung des Inserates an einem bestimmten Tag entstehen, wird ausgeschlossen
  9. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Zu sämtlichen in diesem Tarif angeführten Preisen wird die Werbeabgabe und zum Gesamtbetrag die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet. Für Auftraggeber aus dem Ausland verweisen wir auf die Bestimmungen des österreichischen Umsatzsteuergesetzes
  10. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnungen (per E-Mail) zu

IV. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Formalbestimmungen

Soweit sich aus dem KSchG nichts Abweichendes ergibt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Wien. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.

Änderungen der gegenständlichen AGB sind jederzeit möglich und werden mit dem der Erstveröffentlichung folgenden Tag rechtswirksam. Hinweise über Änderungen werden über ein Online- und Printmedium der ALPHA plus Agentur GmbH mitgeteilt. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder diese AGB Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.